Recht am eigenen Bild bzw. an den Hochzeitsfotos, was das für euch als Brautpaar und für den Fotografen bedeutet
»Recht am eigenen Bild«, »Urheberrecht« und »Nutzungsrecht« kurz erklärt
DAS RECHT AM EIGENEN BILD
In Deutschland hat grundsätzlich jeder das Recht am eigenen Bild.
Das heißt dass Ihr als Brautpaar und auch Eure Gäste bestimmen können, ob die Fotos veröffentlicht werden dürfen oder nicht.
Das heisst, Euer Fotograf darf die Fotos von Euch, und auch den Gästen, nicht einfach veröffentlichen!
Die Zustimmung der abgebildeten Personen (Brautpaar, Gäste, u.U. andere Dienstleister) muss eingeholt werden (im besten Fall schriftlich).
Alle Fotografen werden es akzeptieren, wenn Ihr einer Veröffentlichung nicht zustimmt.
Schaut in den AGB´s nach, ob dort etwas über die Veröffentlichung der Fotos steht.
Am besten immer vorher nachfragen wie es mit der Veröffentlichung ausschaut und klärt es ab.
Doch kurz mal darüber nachdenken:
Fotos das Aushängeschild eines Fotografen.
Hättet Ihr ihn gebucht, wenn auf seiner Website keine Fotos zu sehen gewesen wären? Eher nicht?
Wenn nun kaum jemand der Veröffentlichung seiner Fotos zustimmt, was dann? Wie oft wird der Fotograf noch gebucht? Wie lange kann er sein Geschäft noch aufrecht erhalten?
Bedenkt das bitte bei Eurer Entscheidung.
DAS URHEBERRECHT
Die Urheberschaft an einem fotografischen Werk hat immer derjenige, der das Foto macht - heißt auf den Auslöser drückt.
Dieses Recht ist nicht übertragbar!
Es ist unerheblich, wer das Foto gemacht hat, ob nun ein Top-Fotograf oder nicht, ob es scharf, unscharf, verwackelt, etc. ist.
DAS NUTZUNGSRECHT
Der Fotograf kann Euch allerdings das Nutzungsrecht für Eure Fotos überlassen.
"Kann", weil er es nicht müsste, da er als Urheber der Fotos immer über das alleinige Recht verfügt über die Verwendung seiner Fotos zu bestimmen.
Der Urheber entscheidet ob und wie sein "Werk" (in diesem Fall Eure Fotos) verbreitet, verändert, gedruckt, vervielfältigt wird.
Jeder Fotograf wird auch natürlich das Nutzungsrecht Eurer Fotos für die private Nutzung übertragen.
Bedeutet, dass Ihr z.B. Eure Fotos via Email an Familie, Freunde und Bekannte schicken dürft, sie auf Facebook, Instagram oder über andere Social Media-Kanäle verteilen dürft.
Veränderungen, wie z.B. einen Instagram-Filter über das Foto legen, solltet Ihr vermeiden! Die meisten Fotografen haben in ihren AGB´s vermerkt, dass eine Veränderung ihrer Fotos vom Nutzungsrecht ausgeschlossen ist.
Stellt ein Fotograf einen Verstoß fest, kann er diesen juristisch verfolgen und eine nachträgliche Lizenzierung verlangen, was durchaus kostspielig werden kann.
Manchmal fragen z.B. Friseur oder Kosmetikerin/Visagistin, ob sie Eure Fotos von Frisur, Make-up auf ihrer Webseite, Facebook, Instagram, etc. veröffentlichen dürfen - ganz klar NEIN.
Die Erlaubnis des Fotografen muss eingeholt werden. Das Nutzungsrecht wurde Euch übertragen, nicht aber anderen Personen.
Selbst Freundin Anna sollte nicht einfach eines der Fotos, die Ihr ihr gesendet habt, einfach so in den sozialen Medien posten.
Gebt einfach die Kontaktdaten des Fotografen an die Personen, die Eure Fotos veröffentlichen möchten, dann seid Ihr auf der sicheren Seite.
Im übrigen müssen die Personen auch Eure Erlaubnis einholen 😉